BGB §559: Was Sie über Mieterhöhungen und Modernisierungen wissen müssen

BGB §559, der gesetzliche Rahmen, der regelt, wie Vermieter die Miete nach energetischen oder baulichen Verbesserungen erhöhen dürfen. Auch bekannt als Modernisierungsmieterhöhung, ist dieser Paragraph der Schlüssel, wenn es um faire Mietanpassungen nach Sanierungen geht. Es geht nicht darum, einfach mehr Geld zu verlangen — es geht darum, dass die Investition in Ihr Gebäude auch für den Mieter sichtbar und gerecht wird.

Wenn Sie als Vermieter eine neue Heizung einbauen, die Fenster austauschen oder die Fassade dämmen, dürfen Sie die Miete erhöhen — aber nur, wenn die Maßnahme wirklich Modernisierung ist und nicht nur Reparatur. BGB §559 sagt klar: Nur wenn die Maßnahme den Wohnwert dauerhaft steigert, kann die Miete angehoben werden. Das bedeutet: Ein kaputter Heizkessel wird ersetzt? Das ist Reparatur. Ein alter Kessel durch eine moderne Wärmepumpe ersetzt? Das ist Modernisierung. Und das ist der Punkt, an dem viele falsch liegen.

Als Mieter sollten Sie wissen: Die Erhöhung darf nicht beliebig hoch sein. Sie darf maximal 11 % der investierten Kosten pro Jahr auf die Miete umgelegt werden — und das nur, wenn die Maßnahme auch tatsächlich den Wohnkomfort oder die Energieeffizienz verbessert. Ein neuer Boden in der Küche? Meist nicht. Eine neue Isolierung in der Wand? Ja. Und Sie müssen schriftlich informiert werden, bevor die Miete steigt. Der Mietspiegel, ein regionaler Vergleichsindex für Mieten spielt hier auch eine Rolle — wenn Ihre Miete nach der Erhöhung deutlich über dem Durchschnitt liegt, können Sie Widerspruch einlegen.

Die meisten Streitigkeiten entstehen, weil die Kosten nicht richtig dokumentiert wurden. Ein Vermieter muss alle Rechnungen, Verträge und Nachweise vorlegen. Kein Zettelchen, kein ungeprüfter Kostenvoranschlag. Alles muss nachvollziehbar sein. Und wenn Sie als Mieter unsicher sind: Fragen Sie nach. Sie haben das Recht, die Unterlagen einzusehen. Viele Vermieter wissen das nicht — oder ignorieren es.

Und was ist mit Energieeinsparung, Maßnahmen, die den Energieverbrauch senken und oft von Fördermitteln begleitet werden? Hier wird’s besonders interessant. Wenn Sie eine Maßnahme durchführen, die auch staatlich gefördert wird — etwa durch die KfW —, dürfen Sie trotzdem die volle Mietsteigerung ansetzen. Die Förderung ändert nichts am BGB §559. Aber: Sie sparen selbst Geld und erhöhen gleichzeitig den Wert Ihrer Immobilie. Ein Doppelgewinn.

Die Posts auf dieser Seite zeigen genau diese Themen: von der richtigen Renovierungsreihenfolge über die Kosten von Dämmungen bis hin zu Fragen, ob sich ein Altbausanierung lohnt. Sie finden konkrete Beispiele, wie andere Vermieter und Mieter mit BGB §559 umgegangen sind — und wie sie Fehler vermieden haben. Ob Sie jetzt eine Wohnung sanieren, eine Mietrechnung prüfen oder einfach nur verstehen wollen, was da eigentlich auf Ihrem Briefkopf steht: Hier finden Sie die klaren Fakten, ohne juristischen Ballast.

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