Mieterhöhung durch Sanierung: Was erlaubt ist und wie du dich schützt

Wenn dein Vermieter die Miete erhöht, nachdem die Wohnung saniert wurde, dann geht es um eine Mieterhöhung durch Sanierung, eine gesetzlich geregelte Erhöhung der Miete nach wertsteigernden Modernisierungsmaßnahmen. Auch bekannt als Modernisierungsmieterhöhung, ist sie kein willkürlicher Akt – sie muss bestimmte Regeln einhalten, sonst ist sie ungültig.

Diese Erhöhung ist nur erlaubt, wenn die Sanierung wirklich den Wert der Wohnung steigert: neue Fenster, eine moderne Heizung, eine Dämmung an den Außenwänden oder ein komplett neues Bad zählen dazu. Aber ein neuer Anstrich oder der Austausch einer kaputten Tür reichen nicht. Der Vermieter muss dir vorher schriftlich mitteilen, was geplant ist, wie viel es kostet und wie hoch die Mietsteigerung ausfällt. Du hast dann zwei Monate Zeit, um zu widersprechen – und du solltest das tun, wenn etwas nicht stimmt. Die Gesetze hierzulande schützen dich als Mieter, aber viele wissen nicht, wie.

Die zulässige Mieterhöhung ist begrenzt: maximal 11 Prozent der investierten Kosten dürfen auf die Jahresmiete umgelegt werden. Das heißt: Wenn dein Vermieter 10.000 Euro in neue Fenster investiert, darf er maximal 1.100 Euro pro Jahr mehr verlangen – verteilt auf alle Wohnungen, die von der Maßnahme profitieren. Und er muss dir Belege vorlegen: Rechnungen, Aufträge, Nachweise, dass die Arbeiten tatsächlich durchgeführt wurden. Ohne das ist die Erhöhung rechtswidrig. Auch wenn du schon lange in der Wohnung lebst, darfst du nicht einfach akzeptieren, was der Vermieter sagt. Frag nach, prüfe, wende dich an den Mieterverein – das kostet oft nichts.

Manche Vermieter versuchen, Sanierungen zu nutzen, um hohe Mieten durchzusetzen – aber das funktioniert nur, wenn du schweigst. Die meisten Mieter wissen nicht, dass sie ein Recht auf Prüfung haben. Und viele wissen auch nicht, dass nicht jede Sanierung eine Mieterhöhung rechtfertigt. Eine neue Fußbodenheizung? Ja. Ein neuer Küchenherd? Nein. Ein neues Treppenhauslicht? Nein. Es geht um wesentliche Verbesserungen, die den Wohnwert langfristig erhöhen. Und genau das ist der Schlüssel: Es muss mehr sein als ein Frisörbesuch für deine Wohnung.

Wenn du unsicher bist, ob die Erhöhung stimmt, schau dir die Artikel unten an. Hier findest du konkrete Beispiele, wie du die Kosten prüfst, welche Dokumente dein Vermieter vorlegen muss, und wann du sogar eine Mietsenkung verlangen kannst – zum Beispiel, wenn die Sanierung dich länger als sechs Monate behindert hat. Du hast mehr Macht, als du denkst. Und du musst nicht allein durch die Rechtslabyrinth gehen.

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