Genehmigungspflicht bei Innentüren: Was Sie rechtlich wissen müssen

Wenn Sie eine Genehmigungspflicht, die gesetzliche Anforderung, bestimmte bauliche Veränderungen vorab vom Bauamt genehmigen zu lassen. Auch bei Innentüren gilt: Nicht jede neue Tür braucht einen Antrag – aber viele mehr, als Sie denken. Es geht nicht nur ums Aussehen, sondern um Sicherheit, Schallschutz und rechtliche Verpflichtungen. In Mehrfamilienhäusern, öffentlichen Gebäuden oder bei Sanierungen nach dem Brandschutz, die gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen, um die Ausbreitung von Feuer und Rauch zu verhindern ist eine Genehmigung oft zwingend. Die DIN EN 13501, die europäische Norm zur Klassifizierung der Brandschutzeigenschaften von Bauprodukten bestimmt, welche Türen als Brandschutztüren gelten – und damit genehmigungspflichtig sind.

Ein einfacher Tausch der Innentür im Wohnzimmer? Meist kein Problem. Aber wenn Sie eine Wand durchbringen, um eine größere Tür einzubauen, oder eine Tür im Treppenhaus ersetzen, die als Fluchtweg dient, dann liegt die Sache anders. Hier greift das Baurecht, die gesetzlichen Vorschriften, die bauliche Veränderungen regeln – von der Baugenehmigung bis zur Nutzungszulassung. Auch wenn Sie eine Tür für Barrierefreiheit, die Anpassung von Räumen und Türen, damit sie von Menschen mit eingeschränkter Mobilität genutzt werden können einbauen – etwa mit breiterem Blatt oder ohne Schwelle – müssen Sie oft nachweisen, dass die neue Tür den Anforderungen der DIN 18040 entspricht. Das ist kein Schönheitsprojekt, das ist eine rechtliche Pflicht.

Und was ist mit der Teilungserklärung? In Wohnanlagen bestimmt sie, was Sondereigentum ist – und was Gemeinschaftseigentum. Wenn Sie eine Tür im Treppenhaus oder an der Wohnungseingangstür austauschen, könnte das Teil des gemeinsamen Gebäudeteils sein. Dann brauchen Sie nicht nur eine Baugenehmigung, sondern auch die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft. Ein Fehler hier kann teuer werden: vom Aufriss bis zur Rückbauverpflichtung.

Die gute Nachricht: Die meisten Innentüren im privaten Wohnbereich brauchen keine Genehmigung. Aber wenn Sie unsicher sind – besonders bei Altbauten, Mietobjekten oder wenn Sie baulich verändern – fragen Sie lieber nach. Ein kurzer Anruf beim Bauamt spart Ihnen später Ärger, Kosten und mögliche Bußgelder. In den folgenden Beiträgen finden Sie konkrete Beispiele: Wie Sie Brandschutztüren richtig wählen, warum eine Tür in der Wohnungseingangshalle plötzlich genehmigungspflichtig wird, und wie Sie Barrierefreiheit planen, ohne in rechtliche Fallen zu tappen. Alles, was Sie brauchen, um Ihre neue Tür nicht nur schön, sondern auch rechtssicher zu machen.

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