Barrierefreie Türen und Wenderadien: Die wichtigsten Normmaße nach DIN 18040

Stell dir vor, du stehst vor einer Tür, die du nicht ohne Hilfe öffnen kannst. Oder ein Flur, in dem du mit dem Rollstuhl nicht wenden kannst. Solche Situationen sind für viele Menschen Alltag - und sie sind vermeidbar. Die barrierefreie Norm DIN 18040 legt genau fest, wie Türen, Flure und Wendeflächen gebaut werden müssen, damit jeder - egal ob mit Rollstuhl, Gehhilfe, Kinderwagen oder eingeschränkter Mobilität - selbstständig durch ein Gebäude kommt. Doch viele Planer, Bauherren und sogar Behörden missverstehen die Vorgaben. Hier bekommst du die klaren, praktischen Zahlen - ohne Baurechtsschweif.

Wie breit muss eine barrierefreie Tür sein?

Eine Tür ist nicht einfach nur eine Tür. Wenn sie barrierefrei sein soll, muss sie mindestens 0,80 Meter breit sein. Das ist die absolute Mindestbreite für Türen in Wohnungen, öffentlichen Gebäuden und Arbeitsstätten. Aber Achtung: Das ist nicht die ganze Wahrheit. Die lichte Breite - also der Raum zwischen Türblatt und Rahmen, wenn die Tür offen ist - muss 80 cm betragen. Ein Türblatt von 90 cm Breite ist oft nötig, um das zu erreichen, besonders wenn der Rahmen dick ist oder Dichtungen den Raum einengen.

Die Höhe ist genauso wichtig. Türen müssen mindestens 2,05 Meter hoch sein. Das reicht für die meisten Menschen. Aber wenn du groß bist oder jemanden mit einem hohen Rollstuhl transportierst, dann ist das knapp. In öffentlichen Gebäuden wie Krankenhäusern, Rathäusern oder Schulen ist eine lichte Durchgangshöhe von 2,20 Metern empfohlen, um auch großwüchsige Menschen nicht zu behindern. In Wohnungen gilt das nicht als Pflicht - aber wer plant, sollte es berücksichtigen. Es kostet nicht mehr, wenn es von Anfang an eingeplant wird.

Und wie öffnet man die Tür? Mit einem Griff? Mit einem Knopf? Mit einem Sensor? Die DIN 18040 sagt: Die Kraft, die man braucht, um eine Tür zu öffnen oder zu schließen, darf maximal 30 Newton betragen. Das ist ungefähr so viel, wie du brauchst, um eine schwere Einkaufstasche anzuheben. Ein normaler Türgriff mit Hebelmechanik ist ideal. Knöpfe oder Druckknöpfe, die man mit der Faust bedienen kann, sind gut für Menschen mit eingeschränkter Feinmotorik. Türschließer müssen so justiert sein, dass sie nicht zuknallen - und auch nicht so langsam, dass man sie nicht mehr schließen kann, ohne zu warten.

Was ist ein Wenderadius - und warum ist er so wichtig?

Ein Wenderadius ist nicht nur ein Begriff aus der Architektur. Er ist eine Lebensfrage. Wenn jemand mit einem Rollstuhl oder einer Gehhilfe einen Flur entlangfährt, muss er irgendwann wenden können. Ohne Platz zum Wenden bleibt er stecken. Die DIN 18040-1 schreibt vor: In allgemeinen Verkehrsflächen - also Fluren, Gängen, Korridoren - muss eine nutzbare Breite von mindestens 150 Zentimetern vorhanden sein. Das ist nicht optional. Das ist Pflicht.

Aber es gibt eine Ausnahme. Wenn ein Flur nicht länger als 6 Meter ist, und vor und nach diesem Abschnitt eine Wendefläche von mindestens 150 cm x 150 cm vorhanden ist, dann reicht eine Breite von 120 cm. Viele Planer denken: „6 Meter ist kurz, da reicht 120 cm.“ Aber sie vergessen die Bedingung: vor und nach muss eine Wendemöglichkeit sein. Ist das nicht gegeben, ist der Flur nicht barrierefrei - selbst wenn er 120 cm breit ist. Das ist der häufigste Fehler bei Sanierungen. In Mehrfamilienhäusern, wo die Flure eng sind, wird oft einfach 120 cm eingebaut - und dann sitzt jemand mit dem Rollstuhl im Flur fest, weil er weder vor noch hinter ihm wenden kann.

Wo braucht man Begegnungsflächen?

Stell dir vor, zwei Personen mit Rollstühlen begegnen sich in einem Flur. Wenn der Flur nur 150 cm breit ist, können sie sich nicht passieren. Deshalb schreibt die DIN 18040 vor: Spätestens alle 15 Meter Flurlänge muss eine Begegnungsfläche von 180 cm x 180 cm eingebaut werden. Das ist kein Luxus. Das ist Sicherheit. In öffentlichen Gebäuden wie Supermärkten, Apotheken oder Ämtern ist das oft sichtbar: Ein leicht verbreitertes Stück Boden, manchmal mit anderen Farben oder Materialien markiert. In Wohnungen ist es seltener, aber in Treppenhäusern von Mehrfamilienhäusern mit Aufzug ist es Pflicht.

Diese Flächen dürfen nicht mit Möbeln, Pflanzen oder Abstellraumtüren verengt werden. Sie müssen frei bleiben. Und sie müssen ebenerdig sein - kein Stufen, kein Schwellen, kein rutschiger Bodenbelag. Ein 180 cm x 180 cm großer Bereich ist so groß wie ein kleiner Tisch. Es ist kein riesiger Platz, aber er rettet Menschen das Überleben im Alltag.

150 cm breiter Flur mit 150 cm x 150 cm Wendefläche, ein Rollstuhl wendet sich.

Bewegungsflächen in der Wohnung - mehr als nur Platz

In der Wohnung selbst braucht man nicht nur breite Flure. Jeder Raum, in dem man sich bewegt - also Badezimmer, Küche, Schlafzimmer - braucht eine Bewegungsfläche von mindestens 1,20 Meter x 1,20 Meter. Das ist der Platz, den ein Rollstuhl braucht, um sich drehen zu können. In der Küche reicht das nicht. Dort braucht man mindestens 1,50 Meter x 1,50 Meter, damit man vor dem Herd, dem Spülbecken oder dem Kühlschrank stehen und arbeiten kann. Und in der Toilette? Da braucht man mindestens 1,50 Meter x 1,50 Meter, damit man vom Rollstuhl auf die Toilette wechseln kann - und das mit einer seitlichen oder rückwärtigen Annäherung.

Viele Badezimmer sind zu klein. Sie haben 1,40 Meter Breite, aber keine Tiefe. Das reicht nicht. Die Fläche muss quadratisch sein. Ein 1,20 Meter breiter und 1,80 Meter langer Raum ist nicht ausreichend. Es muss ein Quadrat sein. Und es muss frei sein - keine Badewannen, keine Waschbecken, keine Toiletten, die in die Bewegungsfläche hineinragen. Diese Fläche ist kein „optionaler Komfort“. Sie ist der Unterschied zwischen Selbstständigkeit und Abhängigkeit.

Was ändert sich 2026? Die neue europäische Norm DIN EN 17210

Die DIN 18040 ist seit 2010 die deutsche Standard-Norm. Aber sie wird nicht mehr die einzige bleiben. Seit August 2021 gibt es die europäische Norm DIN EN 17210, die langsam die deutsche Norm ablöst. Die neue Fassung, die im September 2026 erscheint, wird strengere Regeln für Außenbereiche, Wegeführung und barrierefreie Türen enthalten. Die Maße für Türen und Wenderadien bleiben aber weitgehend gleich - 80 cm Türbreite, 150 cm Flurbreite, 180 cm Begegnungsfläche. Das ist gut. Denn diese Zahlen haben sich bewährt.

Was sich ändert, ist die Herangehensweise. Die DIN EN 17210 setzt stärker auf „Design für alle“. Das heißt: Nicht nur Menschen mit Behinderung, sondern auch ältere Menschen, Eltern mit Kinderwagen, Reisende mit Koffern - alle profitieren von barrierefreien Lösungen. Die neue Norm wird auch klare Anforderungen an Taktile Leitsysteme, akustische Signale und Kontraste bei Farben enthalten. Das ist kein Zufall. Es ist die Zukunft.

Zwei Rollstuhlfahrer begegnen sich in einer 180 cm x 180 cm breiten Begegnungsfläche.

Warum scheitern viele Projekte an der Umsetzung?

Die Zahlen sprechen eine klare Sprache: 92 % aller neu geplanten öffentlichen Gebäude in Deutschland setzen die DIN 18040 vollständig um. Aber bei Wohnungen? Nur 67 %. Warum? Weil es teuer ist. Weil es in alten Gebäuden schwer ist. Weil viele Architekten die Norm nicht richtig kennen.

Eine Umfrage des Bundesverbands Barrierefreies Bauen aus 2023 zeigt: Architekten ohne Vorkenntnisse brauchen durchschnittlich 80 Stunden Weiterbildung, um die Norm richtig anwenden zu können. Das ist viel. Und die Norm selbst ist technisch präzise - aber für Laien kaum verständlich. Viele Bauherren denken: „Wir haben eine Tür von 80 cm eingebaut - das ist doch barrierefrei.“ Aber sie vergessen die Kraft, die für das Öffnen nötig ist. Oder sie bauen einen 120 cm breiten Flur, ohne eine Wendefläche davor und danach. Dann ist es kein barrierefreier Flur. Es ist ein gefährlicher Irrtum.

In Sachsen-Anhalt ist die DIN 18040 gesetzlich vorgeschrieben - und dort gibt es weniger Probleme. In anderen Bundesländern hängt alles von der Baugenehmigungsbehörde ab. Manchmal wird eine 145 cm breite Flur genehmigt, weil „es ja nur ein kleiner Flur ist“. Das ist nicht barrierefrei. Das ist eine Gefahr.

Was kannst du tun - als Bauherr, Mieter oder Planer?

Wenn du baust: Plane von Anfang an barrierefrei. Es kostet weniger, wenn du es von vornherein einbaust, als wenn du später umplanst. Ein Türgriff mit Hebel, eine 150 cm breite Flur, eine Wendefläche - das sind keine Luxusdetails. Das sind Grundlagen.

Wenn du mietest: Prüfe, ob die Wohnung barrierefrei ist. Frag nach der Flurbreite. Frag, ob es eine Wendefläche gibt. Frag, ob die Tür mit einer Hand zu öffnen ist. Wenn die Antwort „naja, so ungefähr“ ist, dann ist sie nicht barrierefrei.

Wenn du planst: Lies die DIN 18040-1 und -2. Nimm eine Fortbildung. Sprich mit Menschen, die Rollstühle nutzen. Sie wissen, was wirklich funktioniert. Und vergiss nicht: Barrierefreiheit ist kein Bonus. Sie ist ein Recht - und sie macht ein Gebäude für alle besser.

Wie breit muss eine barrierefreie Tür mindestens sein?

Eine barrierefreie Tür muss eine lichte Breite von mindestens 80 Zentimetern haben. Das ist die freie Öffnungsweite zwischen Türblatt und Rahmen. Die tatsächliche Türbreite beträgt oft 90 cm, um diesen Wert zu erreichen, besonders bei dicken Rahmen oder Dichtungen.

Darf ein Flur in einer Wohnung nur 120 cm breit sein?

Ja, aber nur unter strengen Bedingungen: Der Flur darf maximal 6 Meter lang sein, und vor und nach diesem Abschnitt muss eine Wendefläche von mindestens 150 cm x 150 cm vorhanden sein. Wenn diese Bedingungen nicht erfüllt sind, ist eine Breite von 120 cm nicht zulässig - die Mindestbreite beträgt dann 150 cm.

Wie groß muss eine Wendefläche sein?

Eine Wendefläche muss mindestens 150 cm x 150 cm groß sein, damit ein Rollstuhl oder eine Gehhilfe sich wenden kann. In Begegnungsflächen, wo sich zwei Personen mit Rollstühlen begegnen, muss die Fläche 180 cm x 180 cm betragen.

Was ist die maximale Kraft, um eine Tür zu öffnen?

Die maximale Kraft, die nötig ist, um eine Tür zu öffnen oder zu schließen, darf 30 Newton nicht überschreiten. Das entspricht ungefähr der Kraft, die man braucht, um eine schwere Einkaufstasche anzuheben. Hebelgriffe und elektrische Öffner helfen, diese Grenze einzuhalten.

Wird die DIN 18040 bald abgelöst?

Ja, die DIN 18040 wird schrittweise durch die europäische Norm DIN EN 17210 abgelöst. Die neue Fassung erscheint im September 2026. Die grundlegenden Maße für Türen und Wenderadien bleiben jedoch weitgehend gleich - die Änderungen betreffen vor allem Außenbereiche, akustische und taktile Hinweise.

Kommentare

Karla Muñoz

Karla Muñoz

Ich hab letztes Jahr mein Badezimmer umbauen lassen und dachte, 80 cm Tür reicht. Falsch gedacht. Der Rollstuhl meines Vaters hat sich im Rahmen verkeilt. Jetzt hab ich ne 90er Tür mit Hebelgriff. Einfach, aber lebenswichtig.

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