Pflicht zur energetischen Sanierung: Was das Gesetz 2025 verlangt

Energetische Sanierung: Ist Ihr Haus betroffen?

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Kurzer Überblick

  • Das energetische Sanierung ist nicht automatisch für jedes Haus verpflichtend.
  • Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt, ab wann Eigentümer modernisieren müssen gilt seit 2020 und wird 2025 weiter verschärft.
  • Pflicht entsteht meist bei Wohngebäuden, die älter als 20Jahre sind und den Energieausweis mit schlechter Klasse haben.
  • Ausnahmen gibt es für Denkmalschutz, geringe finanziellen Möglichkeiten oder bei Verkauf innerhalb von zwei Jahren.
  • Förderungen von KfW und BAFA decken bis zu 40% der Kosten, wenn die Vorgaben erfüllt sind.

Rechtslage: Was das Gebäudeenergiegesetz (GEG) sagt

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) setzt bundesweit verbindliche Energiestandards für Neubau und Bestand verpflichtet Eigentümer, die Energieeffizienz ihres Gebäudes zu verbessern, sobald bestimmte Schwellenwerte unterschritten werden. 2025 tritt die verschärfte Regelung für Altbauten in Kraft: Wer ein Wohnhaus mit einem Energieausweis der Klasse D, E oder schlechter besitzt, muss innerhalb von drei Jahren nach Aufforderung durch die Behörde energetisch sanieren.

Wann tritt die Sanierungspflicht in Kraft?

Die Pflicht greift in drei typischen Szenarien:

  1. Das Gebäude ist älter als 20Jahre und hat einen schlechten Energieausweis.
  2. Bei einer umfassenden Modernisierung (z.B. Fenster- oder Dachausbau) wird ein Mindeststandard von KfW‑Effizienzhaus Standard 55 gefordert.
  3. Der Eigentümer plant einen Verkauf und die Behörde erkennt ein zu hohes Einsparpotenzial, das erst nach dem Kauf realisiert werden kann.

In allen Fällen haben die Behörden bis zu sechs Monate, um den Eigentümer schriftlich zu informieren und eine Frist zu setzen.

Ausnahmen und Sonderfälle

Einige Situationen befreien vom Zwang:

  • Denkmalschutz schützt historische Bausubstanz vor umfangreichen Eingriffen: Hier dürfen nur kleinmaßstäbliche Maßnahmen durchgeführt werden, die das Erscheinungsbild erhalten.
  • Wer nachweislich nicht über die finanziellen Mittel verfügt, kann eine Härtefall‑Prüfung beantragen. Eine Bewilligung hängt von Einkommen, Vermögen und vorhandenen Förderungen ab.
  • Bei einem Eigentümerwechsel innerhalb von zwei Jahren nach einer Sanierungsaufforderung übernimmt der neue Besitzer die Pflichten, nicht der Vorbesitzer.
Welche Strafen drohen bei Verstoß?

Welche Strafen drohen bei Verstoß?

Wer die gesetzlich festgelegte Frist verstreichen lässt, muss mit Bußgeldern von 5000 bis 25000Euro rechnen. Zusätzlich kann die Behörde ein Zwangsgeld verhängen, das täglich bis zu 500Euro steigt, bis die Sanierung abgeschlossen ist. In extremen Fällen kann ein Verkauf des Hauses blockiert werden, bis die energetischen Mindeststandards nachgewiesen sind.

Fördermöglichkeiten und Beratung

Der Staat unterstützt die energetische Sanierung kräftig, damit die Kosten nicht alleine auf dem Eigentümer lasten:

  • KfW‑Effizienzhaus‑Programme bieten zinsgünstige Kredite und Tilgungszuschüsse für Maßnahmen wie Wärmedämmung, Heizungstausch und Lüftungsanlagen.
  • Das BAFA‑Förderprogramm zahlt Zuschüsse für den Einbau effizienter Heizsysteme, etwa Wärmepumpen oder Biomassekessel.
  • Eine unabhängige Energieberatung nach DIN14806 ist für viele Förderungen Pflicht und liefert einen klaren Maßnahmenkatalog.

Die Kombination aus KfW‑Kredit und BAFA‑Zuschuss kann die Eigenkapitalquote auf unter 10% senken - ein starker Anreiz, die Pflicht nicht zu ignorieren.

Praktische Schritte zur Umsetzung

Folgende Checkliste hilft, die Sanierung strukturiert anzugehen:

  1. Prüfe den aktuellen Energieausweis und notiere die Energieeffizienzklasse.
  2. Beantrage innerhalb von 30Tagen eine Energieberatung. Der Berater erstellt einen Sanierungsfahrplan mit Prioritäten.
  3. Klär, ob dein Gebäude unter Denkmalschutz fällt. Bei Ja‑Antwort musst du Sondergenehmigungen einholen.
  4. Erstelle ein Budget und prüfe Fördermöglichkeiten (KfW, BAFA, regionale Programme).
  5. Wähle qualifizierte Handwerksbetriebe, die Erfahrung mit Effizienzhaus‑Standards haben.
  6. Setze die Maßnahmen um und lass den Energieausweis nach Abschluss neu ausstellen.
  7. Reiche die Nachweise bei der Behörde ein, um die Pflicht zu erfüllen und mögliche Bußgelder zu vermeiden.

Vergleich: Sanierungsbereiche und gesetzliche Vorgaben

Sanierungsbereiche und gesetzliche Vorgaben
Bereich Mindestanforderung (GEG) Förderbar (KfW/BAFA)
Dämmung Außenwand U‑Wert ≤ 0,24W/(m²·K) KfW‑Effizienzhaus‑Standard 55/40
Dachdämmung U‑Wert ≤ 0,18W/(m²·K) KfW‑Effizienzhaus‑Standard 55/40
Heizungsanlage Primärenergiebedarf ≤ 140kWh/(m²·a) BAFA‑Zuschuss für Wärmepumpe
Fenster U‑Wert ≤ 1,3W/(m²·K) KfW‑Kredit für Fenstererneuerung

Häufig gestellte Fragen

Muss ich mein Haus sofort sanieren, wenn der Energieausweis D ist?

Nein. Das Gesetz gibt Ihnen bis zu drei Jahre nach offizieller Aufforderung, die erforderlichen Verbesserungen umzusetzen. In dieser Zeit können Sie Förderungen beantragen und einen Sanierungsplan erstellen.

Wie hoch ist das Bußgeld, wenn ich die Frist verpasse?

Das Bußgeld liegt zwischen 5000und 25000Euro. Zusätzlich kann ein tägliches Zwangsgeld von bis zu 500Euro anfallen, bis die Sanierung nachgewiesen ist.

Gibt es Sonderregelungen für denkmalgeschützte Gebäude?

Ja. Bei Denkmalschutz dürfen nur Maßnahmen durchgeführt werden, die das historische Erscheinungsbild bewahren. Oft reicht eine fachgerechte Dämmung von Dach und Keller, während Fassaden unverändert bleiben.

Welche Förderungen kann ich kombinieren?

KfW‑Kredite lassen sich mit BAFA‑Zuschüssen für effiziente Heizsysteme kombinieren. Zusätzlich gibt es regionale Förderprogramme, die weitere Zuschüsse für Dämmung oder Solarthermie bereitstellen.

Muss ich bei einem Hausverkauf die Sanierung nachholen?

Der Käufer kann eine Sanierungsverpflichtung übernehmen, wenn im Kaufvertrag ein entsprechender Passus steht. Ansonsten bleibt die Pflicht beim aktuellen Eigentümer, solange die gesetzliche Frist nicht abgelaufen ist.

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